RTC – Briefkastenfirma als Steuersparmodell – so kann es gehen, legal
Posted on | November 3, 2010 | No Comments
“Briefkastenfirma” kein anderes Wort ist mit solch negativen Eindrücken behaftet. Darunter stellt man sich Geldverschieber und Steuerhinterzieher vor. Ist soweit auch richtig – wenn man dieses “Instrument” falsch einsetzt.
Ganz “Findige” sind der Überzeugung damit dem Finanzamt ein Schnippchen zu schlagen.
Unüberlegte Überweisungen werden getätigt, die Gelder verschoben, die Steuererklärung abgegeben und die Arme hinter dem Kopf verschränkt.
Das geht so lange gut – bis eine Betriebsprüfung ansteht… dann wirds teuer.
In diesem Artikel möchte ich eine der vielen legalen Möglichkeiten zur Verwendung einer Briefkastenfirma aufzeigen. Gerade im Zusammenhang mit der neuen Abgeltungssteuer in der Schweiz ist diese Variante interessant.
Damit sich der Aufwand lohnt muss unser Musterkandidat “Steuerzahler M” mindestens eine Geldanlage von 100.000 € tätigen. Alles andere wäre, ganz ehrlich: Zeitverschwendung. ( zzgl. von einigen jährlichen Gebühren für die Firma )
Stand bisher: Wenn die Geldanlage in Deutschland getätigt wird, fällt die Abgeltungssteuer an – Ergebnis: Um die 27% des Zinsertrages fallen weg.
Auch eine Geldanlage über die Schweiz ist nun unrentabel – dort wird voraussichtlich eine Abgeltungssteuer von 35% anfallen.
Für beide Fälle gibt es eine einfache Lösung, wobei es sogar komfortabler ist diese in Deutschland auszuführen: Eine Firma wird zwischengeschaltet.
Beteiligungen an anderen Unternehmen ( Aktien ) werden juristischen Unternehmen nur mit 5% besteuert – ein enormer Unterschied zu der jetzigen Abgeltungssteuer.
Jetzt kommt die “Briefkastenfirma” ins Spiel. Als Vermögensverwaltung registriert, ist es nicht notwendig ein eigenes Bürogebäude mit Personal zu besetzen. Vermögen verwalten – kann Steuerzahler M auch alleine.
Und somit ist die Briefkastenfirma legal ( Denn Sie erfüllt den Zweck) . Diese bekommt eine Postadresse, einen Handelsregistereintrag und schon darf es losgehen.
Für den Vorteil niedriger besteuert zu werden, muss Steuerzahler M allerdings einen Kompromiss eingehen.
Das eingesetzte Geld ist ab sofort Firmengeld. Es gehört nicht in die Privatschatulle. Die Firma darf es mehren und Steuern sparen – sie ist also ein Sparschwein, die Briefkastenfirma.
Zudem sollte die Geldanlage schon mindestens 6% betragen, andernfalls wiegen sich die Steuerersparnis und die Kosten auf.
Ich erspare mir das Rechenbeispiel und komme zum wichtigen Punkt: Wie das Geld aus der Firma wieder zurück in den privaten Geldbeutel fliesst.
Zuerst einmal, sollten 15 bis 20 Jahre vergangen sein. Damit der Zinsvorteil seine volle Wirkung entfalten kann.
Danach, im gehobenen Alter, stellt sich Steuerzahler M selbst als Geschäftsführer der Vermögensverwaltung ein. Oder Steuerzahler M stellt seine Frau als 400 Euro-Kraft ein und und und…
Empfehlenswert sind kleine “Häppchen” – nur nicht gierig werden. Die Ausgestaltung würde ein Buch füllen und ist auch nicht Thema des Artikels.
Einzig sollte gezeigt werden das eine “Briefkastenfirma” sehr wohl zu legalem Einsatz kommen kann, Steuern spart und sogar eine Altersvorsorge darstellen kann.
Man muss einfach nur da Köpfchen anstrengen…
An diejenigen Leser, die von der neuen Abgeltungssteuer in der Schweiz betroffen sein werden: Die Abgeltungssteuer greift nur bei einem Inhaber der Papiere aus Deutschland… sobald aber eine Schweizer Unternehmen die Papiere hält, gibt es auch keine Abgeltungssteuer…
Tags: Abgeltungssteuer > Briefkastenfirma > Schweiz > Steuern sparen > steuerzahler
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