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RTC – EU verklagt Griechenland auf 230 Millionen Euro

Posted on | April 14, 2010 | 1 Comment

„Die Kommission erlaubt den Mitgliedstaaten, die Wirtschaft jedes Jahr durch hohe staatliche Zuwendungen zu unterstützen, doch wenn sich herausstellt, dass die Beihilfen rechtswidrig sind, müssen die Gelder umgehend zurückgefordert werden, damit wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen hergestellt werden und die Glaubwürdigkeit des Wettbewerbsrechts gewahrt wird“, erklärte EU‑Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia. „Wir mussten den Gerichtshof in den vergangenen Jahren mehrmals mit solchen Fällen befassen; betroffen waren insbesondere Frankreich, Italien und Österreich. Wir müssen dafür sorgen, dass die Mitgliedstaaten sich nach Kräften bemühen, die Gelder zurückzufordern“, führte er ergänzend aus.

Am 2. Juli 2008 stellte die Kommission in einer Entscheidung fest, dass die Beihilfen, die Griechenland der Werft Hellenic Shipyards S.A. gewährt hatte, den Wettbewerb verfälschen und folglich mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar sind. Denn Griechenland hat die Auflagen nicht eingehalten, an welche die Kommission die Genehmigung der Umstrukturierungs- und Stilllegungsbeihilfen in ihrer Entschei­dung aus dem Jahr 1997 bzw. 2002 geknüpft hatte (siehe IP/97/648 und IP/02/816). Darüber hinaus sind mehrere Beihilfen für Hellenic Shipyards in Form von Darlehen und Garantien des griechischen Staates und der – damals noch – staatlichen Bank ETVA mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar, weil sie entweder unter Marktpreis bereitgestellt wurden oder aber zu einem Zeitpunkt, als sich die finanzielle Lage von Hellenic Shipyards so sehr verschlechtert hatte, dass keine Bank diesem Unternehmen noch einen Kredit eingeräumt hätte.

Alle diese Maßnahmen zielten auf das Zivilgeschäft von HSY ab und verschafften der Werft einen unlauteren Vorteil gegenüber ihren Konkurrenten. Hellenic Shipyards ist zwar auch im militärischen Bereich tätig, doch die Kommission prüfte in ihrer Entscheidung nur Beihilfen, die ausschließlich dem Zivilgeschäft zugutekamen, denn die Zuwendungen, die Hellenic Shipyards für seine militärischen Tätigkeiten erhalten hat, fallen gemäß Artikel 346 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) nicht unter das Beihilfenrecht.

Daher muss HSY rund 230 Mio. EUR zuzüglich Zinsen zurückzahlen. Die Zinsen werden, wie bei Beihilfen generell üblich, ab dem Tag der Gewährung der Beihilfe berechnet.

Seit Juli 2008 prüft die Kommission mit der griechischen Regierung und Hellenic Shipyards Möglichkeiten, wie der Rückforderungsentscheidung unter Berücksichtigung der finanziellen Schwierigkeiten der Werft nachgekommen werden kann. Ziel der Bemühungen ist es, eine wirksame Umsetzung der Entscheidung zu gewährleisten und zugleich den nationalen Sicherheitsinteressen Griechenlands Rechnung zu tragen sowie den Interessen der Arbeitnehmer bestmöglich gerecht zu werden. Bisher blieben all diese Bemühungen jedoch erfolglos. Daher hat die Kommission beschlossen, Griechenland nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen.

Quelle ( europa.eu )

Nun ist es soweit – Die Krise hat den EU-Herren auch noch das letzte bisschen Verstand geraubt..

Hatte man nicht erst Sonntag Abend einen Kredit von 30 Milliarden Euro in Aussicht gestellt, so fordert man heute 230 Millionen Euro zurück!

Da stellt sich nicht nur der Bild-Leser die Frage: Ja wovon denn?

Was ist bitte der Sinn dieser Meldung? Soll es uns beruhigen das unsere Steuergelder nicht kampflos rausgerückt werden?

Comments

Ein Kommentar to “RTC – EU verklagt Griechenland auf 230 Millionen Euro”

  1. Helmut blockheizkraftwerk
    August 22nd, 2010 @ 12:08

    :-) cool!

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