Steuer-Horizont (RTC)

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RTC – Staatliche Willkür – Gewerbesteuerpflicht verstösst nicht gegen kommunale Finanzhoheit

Posted on | März 5, 2010 | No Comments

Die Verpflichtung der Gemeinden, einen Gewerbesteuerhebesatz von mindestens 200 % anzuwenden, ist verfassungsgemäß (BVerfG, Beschluss vom 27.01.2010 – 2 BvR 2185/04 und 2 BvR 2189/04).

Da rollt es uns glatt die Fingernägel hoch – heute Morgen wurden wir via Twitter auf einen Beschluss der Politik erinnert, den wir schon verdrängt hatten. Dieser ist uns recht unangenehm aufgestoßen und hat uns zu dieser Meinungsäußerung veranlasst… Danke an Steuerberater Görtz!

Seit 2004 sind Gemeinden dazu verpflichtet, einen Hebesatz bei der Gewerbesteuer von mindestens 200 % anzuwenden. Zuvor stand es ihnen frei, jeden beliebigen Gewerbesteuerhebesatz festzulegen; sie konnten also auch einen Hebesatz von Null anwenden und damit gar keine Gewerbesteuer einziehen.

“Nach Ansicht des Gerichts verstößt die Neuregelung mit der Festlegung eines Mindesthebesatzes von 200% nicht gegen die kommunale Selbstverwaltungsgarantie und die kommunale Finanzhoheit. Sie sei zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich.”

Sicher – das gesamtwirtschaftliche Interesse.. was für eine Heuchelei! Erst wird von kommunaler Finanzhoheit gesprochen und im gleichen Atemzug diese gebrochen – nett verpackt und mit Schleife zurück an den Absender geschickt.

Aber es wird noch besser:

Mit der Einschränkung der Hebesatzautonomie solle das Wettbewerbsverhalten zwischen den Gemeinden begrenzt und damit “Steueroasen” verhindert werden.

Gäbe es weiterhin die Möglichkeit, keine Gewerbesteuer zu erheben, könnten die entsprechenden Gemeinden einen Anteil an der Einkommensteuer erhalten, ohne sich auf der anderen Seite an der Gegenfinanzierung durch die Gewerbesteuer-Umlage zu beteiligen.

Also gleich mit dem Dampfhammer – die Lösung dieses “Problems” wäre so einfach gewesen:

Der Anspruch an der Einkommensteuer-Umlage besteht so oder so.. da ändert auch die Gewerbesteuer nichts.

Sollte nun aber die Gemeinde in finanzielle Nöte kommen – dann sollte eben kein höherer Anspruch genehmigt, sondern auf die Einführung der Gewerbesteuer gepocht werden – solange aber dieses Modell funktioniert, warum es ändern? Never change a running system…

Der Gedanke hinter einer gewerbesteuerfreien Zone ist nun mal ein ganz anderer – die kommunale Politik spekuliert dadurch auf eine makroökonomische Aufwertung des gesamten Einzuggebietes. Der Standort wird attraktiver und mehr Firmen siedeln sich an. Mehr Firmen = Mehr Konsum = Mehr Arbeitsplätze. Durch den Bevölkerungszuwachs erhöht sich der Anspruch auf die Einkommensteuer-Umlage und die Steuereinnahmen erhöhen sich.. eine ganz einfache Gleichung die beim Bundesverfassungsgericht nicht verstanden wird..

Man kann diese Gleichung noch weiter führen: Höheres Bevölkerungswachstum = Höhere Immobilienpreise/Mieten

Dies bedeutet zusätzlich eine höhere Steuereinnahme bei den Grunderwerbsteuern und der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (durch höhere Mieterträge)

Diese offensichtlichen Vorteile unterlagen der staatlichen Willkür einen Steuerzwang durchzusetzen und den Wettbewerb unter den Kommunen zu unterbinden. Sicherlich sind 200% Hebesatz nicht die Welt – aber dabei groß auf die Nichtverletzung kommunale Finanzhoheit zu pochen – eine absolute Frechheit und Verhöhnung der Steuerzahler…


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